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Hausbaulexikon: B wie Bauleistungsbeschreibung
Detailgenau, transparent und verständlich soll sie sein: die Bauleistungsbeschreibung.
Sie definiert exakt den Umfang der Leistungen, die der Fertighaushersteller je nach gewünschter Ausbaustufe erbringt. Punkt für Punkt wissen die Baufamilien damit, was sie für ihr Geld erhalten und können Angebote gut vergleichen.
Wer sich für ein Fertighaus entscheidet, hat einen entscheidenden Vorteil: Mit der umfangreichen Bauleistungsbeschreibung liegt ein Dokument vor, das das gewünschte Haus bis ins kleinste Detail beschreibt und Basis für die Vertragserfüllung ist. So weiß die Baufamilie genau, welche konkreten Leistungen der Fertighaushersteller erbringt – vom exakt definierten Wandaufbau bis zum gewünschten Sanitärobjekt. Alles, was nicht in der Bauleistungsbeschreibung steht, ist in der Regel nicht im Preis enthalten und muss extra bezahlt werden. Daher gilt: alle vereinbarten Leistungen genau anführen.
Genormte Ausbaustufen
In Österreich werden bei Fertighäusern drei Ausbaustufen unterschieden: Ausbauhaus, belagsfertiges Haus und schlüsselfertiges Haus. Auf Antrag des Österreichischen Fertighausverbands hat das zuständige Normenkomitee bei Austrian Standards diese drei Begriffe in die ÖNORM B 2310 übernommen. In dieser Norm ist genau aufgelistet, welche Leistungen in jeder der drei Ausbaustufen mindestens enthalten sein müssen. „Österreich besitzt derzeit die einzige derartige Norm in Europa“, erklärt der Geschäftsführer des Österreichischen Fertighausverbands Mag. Christian Murhammer, MAS, der auch gleich einen Tipp für Baufamilien parat hat: „Am besten ein Offert gemäß den Leistungen der Norm verlangen. So lassen sich die Angebote von mehreren Anbietern besser vergleichen.“ Leistungen, die über die normierten Mindestanforderungen hinausgehen, sind Vereinbarungssache und sollten in der Bauleistungsbeschreibung ebenfalls detailliert festgehalten werden. Generell gilt: Die in der Norm definierten Leistungen betreffen das Gebäude ab Unterbau-Oberkante, also alles, was auf der Fundamentplatte oder dem Keller steht.
Typische Inhalte
Jedenfalls in der Bauleistungsbeschreibung enthalten sein müssen beispielsweise Informationen zum Wandaufbau, zu den Decken, zur Dachkonstruktion und den Fenstern. Je nach Ausbaustufe kommen noch weitere Punkte dazu, vom Heizsystem über die Elektro- und Sanitärinstallation bis zu den Bodenbelägen und Innentüren. „Eine gute Bauleistungsbeschreibung nennt außerdem klare Gewährleistungsfristen sowie Regelungen zur Mängelbeseitigung – für Sicherheit, weit über die Bauphase hinaus“, erläutert Direktor Yves Suter von HARTL HAUS.





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